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Sozialpädagogisch betreute Arbeitsweisung – (SpbA)

In Zusammenarbeit mit den zuweisenden Stellen (i.d.R. die jeweils örtlich zuständigen Jugendhilfen im Strafverfahren bzw. die Amtsgerichte direkt) bietet timeout SpbA die Möglichkeit, die gerichtlich auferlegten Arbeitsleistungen (Weisungen oder Auflagen) sozialpädagogisch betreut abzuleisten.
 

Zielgruppe dieses Angebots sind junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die in einer Gerichtsverhandlung Arbeitsleistungen als juristische Sanktion erhalten haben.

Das Angebot will durch die intensive sozialpädagogische Betreuung der jungen Menschen die erzieherische und wegweisende Intention der juristischen Sanktion betonen und umsetzen. Neben dem reinen Absolvieren der auferlegten Arbeitsstunden ermöglicht timeout SpbA so dem jungen Menschen, aus dem individuell zugeschnittenen Angebot und der fachlichen Begleitung der Arbeitsleistung eine Perspektiventwicklung über die Maßnahme hinaus. Das verhindert im Idealfall weitere juristische Sanktionen und zusätzliche korrigierende Aufwendungen.

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Konkret bedeutet dies, dass dem jungen Menschen nach einem ausführlichen, klärenden Eingangsgespräch eine seinen Talenten und Interessen entsprechende Einsatzstelle zugewiesen und ein Arbeitsbetreuer zugeführt wird. Im weiteren Verlauf finden in regelmäßigem Turnus begleitende Reflexionsgespräche statt, bevor zum Ende der Maßnahme ein „Runder Tisch“ mit allen an der Maßnahme Beteiligten durchgeführt wird. Ziel dieses abschließenden Gespräches ist ein gemeinsames Erstellen des ressourcenbeschreibenden Abschlussberichtes, der gleichzeitig das erfolgreiche Absolvieren der Maßnahme für den Auftraggeber bestätigt, sowie die Vermittlung des jungen Menschen an weiterführende Stellen des Unterstützernetzwerkes.

Rechtsgrundlagen:

§ 52 SGB VIII Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren

§ 13 Abs. 1 SGB VIII Jugendsozialarbeit bzw.

§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

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