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Rechtlicher Status

Die timeout Werkrealschule St.Märgen in freier Trägerschaft ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Träger der Schule ist die gemeinnützige timeout Stiftung (timeout Stiftung gGmbH Freiburg).

Ersatzschulen werden Schulen genannt, für die es eine Entsprechung im öffentlichen/staatlichen Schulsystem gibt, also in unserem Falle Werkrealschulen. Wir stellen somit einen Ersatz für die entsprechende Schulart in Baden-Württemberg dar.

Schulen in freier Trägerschaft, so genannte „Privatschulen“, dürfen nach Art.7 Abs.4 Grundgesetz nur mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde errichtet und betrieben werden.

Kennzeichnend für die „Privatschule“ ist ein Unterricht eigener Prägung, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethoden und die Lehrinhalte.

Generell kann die Schulbehörde somit nicht verlangen, dass die Lehrziele, Einrichtungen und Ausbildung der Lehrkräfte identisch mit denen einer staatlichen Schule sind. Es ist ausreichend, dass diese gleichwertig sind. Je nach Schulprofil müssen für die Gleichwertigkeit im Genehmigungsverfahren tragfähige Argumente vorgebracht werden.

Die Genehmigung für private Ersatzschulen ist zu erteilen, wenn die Schule in ihren Lernzielen und Einrichtungen sowie der Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter entsprechenden öffentlichen Schulen zurücksteht.

Des Weiteren wird geprüft, ob der Privatschulträger die erforderliche Zuverlässigkeit bietet, so dass gewährleistet ist, dass Schüler:innen, die dort in einem Ausbildungsgang eintreten, die Ausbildung auch abschließen können und nicht die Gefahr besteht, dass die Schule z.B. wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel während der Ausbildungsdauer den Betrieb aufgeben muss. Eine Sonderung der Schüler:innen nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern darf nicht gefördert werden.

Eine entsprechende staatliche Genehmigung wurde für die timeout Werkrealschule St.Märgen vom Regierungspräsidium Freiburg erteilt und zum 14. September 2020 wirksam.

Privatschulen dürfen erst mit der Verleihung der „staatlichen Anerkennung" nach den allgemein für öffentliche Schulen beziehungsweise für Schulen im Sinne des § 3 Abs. 2 Privatschulgesetz geltenden Vorschriften selbst Prüfungen abhalten und (für öffentliche Schulen wirksame) Abschlusszeugnisse erteilen. Anerkannte Ersatzschulen sind somit mit „hoheitlichen Befugnissen“ ausgestattet (so genannte „Beliehene“). Wegen dieser ihr verliehenen Befugnisse muss eine staatlich anerkannte Ersatzschule daher höhere Anforderungen erfüllen als eine lediglich genehmigte Ersatzschule. Eine Anerkennung erfolgt jedoch nur auf Antrag der genehmigten Schule.

Anerkannte Ersatzschulen unterliegen bei der Aufnahme und der Versetzung von Schülern jedoch sehr viel stärker den Vorgaben für staatliche Regelschulen. Die Anerkennung ist daher in der Regel mit einer stärkeren Anpassung der Schule an das staatliche Schulsystem verbunden. Dadurch ist die Umsetzung eines eigenen pädagogischen Konzepts unter Umständen nur eingeschränkt möglich.

Die timeout Werkrealschule behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung zu stellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist sie lediglich „genehmigt“, aber noch nicht „anerkannt“.

Als genehmigte Ersatzschule kann die timeout Werkrealschule St.Märgen die staatlichen Prüfungen zur Erlangung eines Hauptschulabschlusses oder eines Werkrealschulabschlusses (Mittlerer Bildungsabschluss) somit nicht selbst abnehmen und entsprechende Zeugnisse ausstellen.

Die von uns unterrichteten und auf die staatlichen Prüfungen vorbereiteten Schüler:innen legen daher eine so genannte „Schulfremdenprüfung“ ab.

Hierzu arbeiten wir seit unserer Genehmigung unter der Aufsicht des Staatlichen Schulamtes Freiburg sehr erfolgreich mit der Hebelschule in Titisee-Neustadt zusammen. Seit Jahren gehören Schüler:innen der Werkrealschule St. Märgen zu den Erfolgreichsten ihrer Abschlussjahrgänge.

Die Prüfungen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses können entweder am Ende der Klassenstufe 9 oder am Ende der Klassenstufe 10 abgelegt werden.

Die Prüfungen zum Werkrealschulabschluss (gleichwertig mit dem Realschulabschluss = Mittlerer Bildungsabschluss) können am Ende der Klassenstufe 10 abgelegt werden.

Schulabschlüsse

Übersicht Schulabschlüsse/Prüfungen:

Hauptschulabschluss am Ende der Klassenstufe 9 oder der Klassenstufe 10 

Schriftliche Prüfungsfächer: 

Deutsch und Mathematik und Englisch 

Mündliche Prüfungsfächer: 

Deutsch und Mathematik und Englisch sowie eine Naturwissen-schaft (Biologie, Chemie oder Physik) oder eine Gesellschafts-wissenschaft (Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde) 

Zusätzlich:

Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit zu einem selbst gewählten Thema von 12-15 Seiten Umfang, inkl. Präsentation und Prüfungsgespräch von ca. 15-20 Minuten 

Achtung:

Jahresleistungen werden nicht berücksichtigt/angerechnet, d.h. es zählen lediglich die Prüfungsleistungen!

Werkrealschulabschluss am Ende der Klassenstufe 10 

Schriftliche Prüfungsfächer: 

Deutsch und Mathematik und Englisch sowie ein Wahlpflichtfach (entweder AES, Alltagskultur/Ernährung/Soziales, oder Technik) 

Mündliche Prüfungsfächer: 

Deutsch oder Mathematik oder Wahlpfllichtfach und Englisch sowie eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) und eine Gesellschaftswissenschaft (Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde) 

Achtung:

Jahresleistungen werden nicht berücksichtigt/angerechnet, d.h. es zählen lediglich die Prüfungsleistungen!

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