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Jugendliche mit bunter Maske vor dem Gesicht

Informationen für Jugendämter

„timeout auf dem Bauernhof“ (taB) übernimmt als Fachdienst alle vorbereitenden Aufgaben, die für die Vermittlungsentscheidung des belegenden Jugendamtes notwendig sind und begleitet junge Menschen (Pflegekinder) und ihre Gastfamilien (Pflegefamilien) im Rahmen der Vollzeitpflege in Landwirtsfamilien im Raum Nordbaden (Standort Mosbach) und Südbaden (Standort St. Märgen, Thurner).

Dabei handelt es sich entsprechend der Intention des Gesetzgebers um eine in Relation zu anderen Maßnahmen des zweiten Kapitels, vierter Abschnitt des SBG VIII gleichwertige Hilfe und leitet sich aus §1 Abs. ab: „Jeder Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

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Gesetzliche Grundlage

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in der Regel nach §§27 iVm. §§35a, iVm. 33 SGB VIII, 41 iVm. 35a iVm. 33 SGB VIII.

Zielgruppe

Das Angebot taB richtet sich an jungen Menschen, die zum Personenkreis des §35a SGB VIII gehören und unter einer seelischen Behinderung leiden oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Dazu zählen u.a. Depressionen, Ängste und Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen, Burnout, Borderline-Syndrom, Abhängigkeit von Drogen und Alkohol, ADHS, Angst, andere Sucht-Erkrankungen, Essstörungen und Erkrankungen aus dem autistischen Formenkreis etc.

Insbesondere richtet sich taB an junge Menschen,

  • die mit den bisherigen Hilfeangeboten der Kinder- und Jugendhilfe nicht erreicht werden konnten.
     

  • die nicht oder noch nicht gruppenfähig sind.
     

  • die in ihrer Entwicklung von einem Lebensraum ohne gruppendynamische Prozesse mit anderen Jugendlichen einer Jugendhilfeeinrichtung profitieren.
     

  • mit Schulabstinenz.
     

  • die unter den Folgen der Corona-Pandemie und des Lockdowns leiden und einen Lebensraum benötigen, der ihre gesundheitliche, emotionale und motorische Entwicklung fördert und der eine psychosoziale Nachentwicklung ermöglicht.
     

  • für die die bisherigen Jugendhilfemaßnahmen nicht den geeigneten Rahmen bieten konnten, bzw. aller Voraussicht auch nicht bieten werden.
     

  • die eine Anschlussmaßnahme nach einer stationären oder mehrfach stationären (psychiatrischen) Behandlung suchen, um sich weiter zu stabilisieren und Lebensperspektiven zu entwickeln.
     

  • die das Leben und die Beschäftigung auf dem Bauernhof für sich als Chance der eigenen Weiterentwicklung sehen und dies selbst auch wollen.
     

  • die für sich erkennen, dass sie noch Lern- und Entwicklungsschritte benötigen, um eine selbstständige Lebensführung zu bewältigen.
     

  • die an einer Abhängigkeitserkrankung leiden, bzw. beim Umgang mit stoffgebundenen oder nicht stoffgebundenen Süchten ein gefährdetes Verhalten zeigen und die bereit sind, ihr Leben diesbezüglich zu verändern.
     

  • die bereits relativ stabil sind, aber ein Leben in einer bäuerlichen Familie suchen, bzw. an landwirtschaftlicher Tätigkeit interessiert sind, um ihre Leistungs- und Sozialkompetenz weiter zu festigen.
     

  • die bei ihren Eltern oder der bisherigen Pflegefamilie nicht mehr bleiben können.
     

  • die selbst eine Veränderung ihrer Lebenssituation wollen.

Konzeptioneller Rahmen

Ein wesentlicher Baustein dieses Konzeptes in der Vollzeitpflege ist die Verbindung der Alltagskompetenz der Landwirtsfamilie mit der Kompetenz des taB Fachdienstes über die gesamte Zeit der Hilfemaßnahme. Dieser unterstützt die Gastfamilien mit seinem Fachwissen, hat supervidierende Funktion und entwickelt zusammen mit der Gastfamilie und dem jungen Menschen die Strukturen und Regeln des Familienalltags. Dabei werden vor allem die auf dem Bauernhof vorhandenen Möglichkeiten genutzt.
 

taB übernimmt dabei im Sinne des Case-Managements die Verantwortung für den gesamten Ablauf der Maßnahme. Grundlage ist die Zusammenarbeit mit dem belegenden Jugendamt, dem örtlich zuständigen Jugendamt, der Herkunftsfamilie, der Schule/Ausbildungsstelle und der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Alleinstellungsmerkmale

Folgende Alleinstellungsmerkmale kennzeichnet das Angebot von taB:

  • Die Struktur landwirtschaftlicher Betriebe eröffnet eine Vielzahl von Beobachtungs-, Erlebnis,- Erfahrungs- und Gestaltungsräumen für junge Menschen mit Entwicklungs- bzw. Unterstützungsbedarf.
     

  • Das Leben auf einem Bauernhof bietet jungen Menschen, insbesondere jungen Menschen mit Beeinträchtigungen aktive Aneignungs- und Erfahrungsprozesse, welche eine psychosoziale, gesundheitsfördernde, sozialpädagogische oder therapeutische Zielsetzung ermöglichen.
     

  • Durch Mithilfe auf dem Bauernhof kann der junge Mensch die Erfahrung von Selbstwirksamkeit erfahren, was positive Effekte auf Motivation und Stimmung, Lernerfolge, Gesundheitszustand, Sozialverhalten und auf die allgemeine Lebenszufriedenheit hat.
     

  • Die vielfältigen Herausforderungen, die ein Bauernhof an die Landwirtsfamilie stellt, ermöglichen dem jungen Menschen am Modell Gastfamilie die Bewältigung von Lebenssituationen, Verstehbarkeit, Bedeutsamkeit und den Glauben an die Möglichkeit der Bewältigung zu erlernen.
     

  • Sinnvoll erlebte Tätigkeiten fördern die Motivation, die Eigenständigkeit und das Selbstwertgefühl des jungen Menschen.
     

  • Von körperlicher Arbeit über Ruhe und Entspannung bis hin zur Vermittlung neuer Fähigkeiten und Kompetenzen sind alle Aspekte zur Unterstützung der körperlichen und seelischen Gesundheit, der (psycho-)sozialen und persönlichen Entwicklung sowie des Wissenszuwachses möglich.
     

  • Landwirtschaftliche Gastfamilien bieten gegenüber der Vollzeitpflege in Gastfamilien ohne Bauernhof ein breites und differenziertes Möglichkeitsspektrum von Lern- und Erfahrungsräumen. Gerade da, wo z.B. Bildungseinrichtungen scheitern, etwa bei Schulabstinenz, können die Erfahrungen des bäuerlichen Lebens und Arbeitens motivierend und fördernd wirken.
     

  • Durch die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten hat der junge Mensch die Möglichkeit, eine ausreichende Leistungskompetenz zu entwickeln, um den oft schwierigen Übergang zwischen Schule und Ausbildung zu erleichtern, bzw. die Eingliederung ins Berufsleben besser gelingen zu lassen.
     

  • Durch die feste Tagesstruktur, die auf dem Bauernhof durch die Versorgung der Tiere bestimmt wird, erfährt der junge Mensch einen Orientierungsrahmen und eine stabilisierende Zeitstruktur.

Kosten

Die monatlichen Kosten der Maßnahme umfassen:

  1. Die Leistungen für die aufnehmende Gastfamilie
    Entsprechend der besonderen Anforderungen erhält die Gastfamilie für die Dauer der Jugendhilfemaßnahme von dem belegenden Jugendamt ein monatliches Pflegegeld. Dies orientiert sich an den Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für junge Menschen in Vollzeitpflege nach dem KJSG in der jeweils geltenden Fassung, mit der Besonderheit, dass der im Pflegegeld enthaltene Satz „Kosten der Pflege und Erziehung“ 4-fach gewährt wird.

     

  2. Die Personal- und Sachkosten für den Fachdienst taB
    Die Leistungen des Fachdienstes taB werden von dem belegenden Jugendamt mit einer monatlichen Personal- und Sachkostenpauschale vergütet. Diese richtet sich an einen Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft zu acht Betreuungsfällen aus.

     

Der Weg des jungen Menschen in die Gastfamilie

Die Aufnahmeanfrage erfolgt in der Regel durch das für den jungen Menschen zuständige Jugendamt.

Die grundsätzliche Entscheidung, ob ein junger Mensch bei taB aufgenommen wird, sowie die Auswahl der passenden Gastfamilie bzw. des passenden Bauernhofes erfolgt durch den Fachdienst taB gemeinsam mit dem belegenden Jugendamt auf Grundlage des Hilfebedarfs und der Gespräche, die im Rahmen des Hilfeplanprozesses mit allen beteiligten Personen, bzw. Einrichtungen geführt wurden.

Voraussetzung für die Aufnahme bei taB ist ein von dem sich bewerbenden jungen Menschen ausgefüllter Onlinefragebogen sowie umfassende, schriftliche Informationen durch das belegende Jugendamt zur Biografie des jungen Menschen, zu seiner Motivation an seinem Leben etwas verändern zu wollen, den vorliegenden Diagnosen, den bisherigen Maßnahmen der Jugendhilfe und den Entwicklungszielen, die durch den Aufenthalt bei taB erreicht werden sollen.

Ebenfalls obligatorisch ist ein Erstgespräch, das mit dem jungen Menschen, allen bisher am Hilfeprozess beteiligten Personen und einem Mitarbeiter des Fachdienstes taB geführt wird. Aus unterschiedlichen Gründen, z.B. lange Anreise, etc. kann das Erstgespräch auch als Videokonferenz stattfinden.

Nachdem das Fachteam taB eine passende Gastfamilie ausgesucht hat, findet ein „Vorstellungsgespräch“ auf dem Bauernhof dieser Familie statt. Dies ermöglicht dem jungen Menschen und der Gastfamilie sich gegenseitig kennenzulernen. Außerdem dient das Gespräch dazu, dass die Gastfamilie etwas über die Ziele des jungen Menschen erfährt. Umgekehrt erhält dieser Informationen über die Inhalte, Ziele und Regeln des Angebots taB. Erst nach diesem Gespräch kann über eine mögliche Aufnahme des jungen Menschen in dieser Gastfamilie entschieden und der Hilfeplan entsprechend fortgeschrieben werden.

Nach dem Einzug des jungen Menschen auf dem Bauernhof dienen die ersten acht Wochen als Probezeit. Im Anschluss daran erfolgt ein gemeinsames Gespräch, das ein Mitarbeiter des Fachdienstes zusammen mit dem belegenden Jugendamt, der Gastfamilie und dem jungen Menschen führt. Hier werden die gemachten Erfahrungen reflektiert und von beiden Seiten eine Entscheidung über die Fortsetzung oder die Beendigung der Maßnahme getroffen.

Bei einer vorliegenden, stoffgebundenen Suchterkrankung ist vor der Aufnahme in unsere Einrichtung eine klinische Entzugsbehandlung notwendig. Die Koordination dazu erfolgt über den öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

 

Für Rückfragen und weitere Information wenden Sie sich bitte an Herrn Dreger:


E-Mail: tab@timeout.eu
Mobil: 0172-7380391

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