Ein neues Angebot der timeout Stiftung: SpbA (Sozialpädagogisch betreute Arbeitsweisung)

Die Idee zum neuen Angebot der timeout -SpbA - basiert auf Erfahrungen aus der Bewährungs-, der Gerichtshilfe und der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Richter- und Staatsanwaltschaft zeigt sich in gleichen Maßen unzufrieden mit der juristischen Sanktion der Arbeitsleistungen (Weisungen und Auflagen), wie dies die Straffälligenhilfe auch tut. Wissenschaftliche Studien belegen zudem, dass zum einen der pädagogische Effekt der Arbeitsweisung nach nur wenigen Stunden bereits verpufft ist, zum anderen der eigentliche Effekt dieser Sanktion lediglich darin besteht, den jungen Delinquenten „einmal aus seiner Comfortzone“ zu bewegen.
Sträflich verschwendetes Potential! Und dies in einer Zeit, in der die Klage nach „passenden Auszubildenden“ nicht zu überhören ist.
In Zusammenarbeit mit den zuweisenden Stellen (i.d.R. die jeweils örtlich zuständigen Jugendhilfen im Strafverfahren bzw. die Amtsgerichte direkt) bietet timeout -SpbA- die Möglichkeit, die gerichtlich auferlegten Arbeitsleistungen (Weisungen oder Auflagen) nun sozialpädagogisch betreut abzuleisten.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.timeout.eu/sozialp%C3%A4dagogischbetreutearbeitsweisung